Pfarrer bei der Beerdigung: Wer zahlt, welche Kosten entstehen und praktische Tipps
Viele Angehörige fragen sich, wer für die Kosten rund um die Trauerfeier aufkommt und ob der Pfarrer persönlich ein Honorar erwartet. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Gebühren üblich sind, wie Kirche und Friedhof Kosten regeln und was Sie praktisch beachten sollten.
Kurzantwort vorweg
Der Pfarrer bekommt in der Regel kein direktes Honorar von den Hinterbliebenen: Pfarrer sind meist angestellt und erhalten ihr Gehalt über die Kirche. Trotzdem können bei einer kirchlichen Beerdigung Gebühren und Entschädigungen anfallen — etwa für die Nutzung der Kirche, für die Tätigkeit von Mesner und Organist oder für Verwaltungskosten der Gemeinde. Diese Kosten variieren regional und zwischen evangelischer und katholischer Kirche.
Warum entsteht überhaupt ein Kostenpunkt?
Auch wenn der Pfarrer sein Gehalt aus der Kirchensteuer bezieht, verursacht eine Bestattung organisatorischen und technischen Aufwand: Öffnen und Schließen der Kirche, Proben mit dem Organisten, Gemeindearbeit, ggf. zusätzliche Einsätze außerhalb der Dienstzeiten und Verwaltungsaufwand. Manche Gemeinden verlangen deshalb eine kleine Gebühr oder erbitten eine Spende, andere erheben keine gesonderten Kosten für Gemeindemitglieder.
Rechtliche und organisatorische Grundlagen
- Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gibt allgemeine Hinweise zu Trauerfeiern, verweist aber auf die Zuständigkeit der einzelnen Gemeinden: ekd.de – Fragen zur Trauerfeier und Bestattung.
- Diözesane und kirchenbezogene Regelungen können Gebührenordnungen oder Empfehlungen enthalten; Praxis und Höhe sind regional unterschiedlich.
- Die gesetzlichen Bestattungskosten (Friedhofsgebühren etc.) sind von den Erben zu tragen; hierzu bietet die Versicherungsbranche weitere Hinweise: Allianz – Bestattungskosten: Wer zahlt?.
Welche konkreten Kosten können bei einer kirchlichen Beerdigung anfallen?
Die Höhe variiert stark nach Region und Gemeinde; typische Posten sind:
- Kirchenbenutzungsgebühr oder Organisationspauschale (manche Gemeinden erheben eine geringe Gebühr, andere nicht).
- Entschädigung für Mesner/ Küster (Öffnen, Vorbereitung der Kirche, Mithilfe bei der Trauerfeier).
- Honorar für den Organisten (wenn Orgelbegleitung gewünscht).
- Fahrtkosten oder Einsatzzuschläge, wenn der Pfarrer außerhalb der üblichen Dienstzeiten tätig wird.
- Verwaltungsgebühren (z. B. für Ausstellung von Bescheinigungen).
- Bei einer nicht-kirchlichen Trauerfeier: Honorar für freie Redner oder Einäscherungskosten, die unabhängig von der Kirche anfallen.
Als grobe Orientierung: Für Mesner/Organist fallen oft jeweils 50–200 Euro an, für einen freien Trauerredner 150–500 Euro, für Kirchenbenutzung 0–200 Euro. Diese Zahlen sind Richtwerte und nicht verbindlich.
Unterschiede zwischen evangelischer und katholischer Praxis
In vielen evangelischen Gemeinden sind kirchliche Mitglieder von Gebühren befreit oder zahlen nur sehr geringe Pauschalen; bei konfessionsfremden Personen kann die Gemeinde anders verfahren. Katholische Gemeinden haben teilweise feste Richtlinien oder bitten um eine „Ehrenspende“; mancherorts existieren Gebührenordnungen. Lokale Webseiten der Gemeinden geben oft Auskunft über die konkrete Praxis — siehe z. B. hilfreiche Hinweise auf Pfarr- oder Kirchenbezirkseiten.
Wer zahlt die Beerdigungskosten und die Gebühren?
- Gesetzlich sind Erben zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet. Meist wird die Rechnung vom Bestatter an die nächstbestellten Angehörigen gestellt.
- Oft übernimmt die Sterbegeldversicherung oder die private Vorsorge die Kosten, wenn vorhanden.
- Bei kirchlichen Gebühren wird die Gemeinde oder der Dienstleister (Organist, Mesner) in der Regel direkt in Rechnung gestellt oder erwartet eine Zahlung über den Bestatter.
Was tun, wenn man nicht Kirchenmitglied ist?
Wer nicht Mitglied der jeweiligen Kirche ist, kann in der Regel trotzdem eine kirchliche Trauerfeier erhalten — das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und wird häufig vorher abgesprochen. Alternativ können Sie eine weltliche Trauerfeier mit einem freien Redner organisieren; hierfür fallen meist Honorare an, die Sie direkt mit dem Redner vereinbaren.
Praktische Tipps — so vermeiden Sie Überraschungen
- Kontaktieren Sie frühzeitig das zuständige Pfarramt und fragen Sie nach einer Aufstellung möglicher Kosten.
- Bitten Sie um eine schriftliche Übersicht: Kirchenbenutzung, Mesner/Organist, Fahrtkosten, Verwaltungsgebühren.
- Sprechen Sie mit dem Bestatter — er kennt die lokalen Gepflogenheiten und kann oft verbindliche Kostenvoranschläge einholen.
- Erkundigen Sie sich, ob Gemeindemitglieder Ermäßigungen erhalten oder ob Spenden üblich sind.
- Wenn Sie Kosten sparen möchten: Eine einfache kirchliche Segnung ohne Orgel oder mit weniger Aufwand reduziert häufig die Nebenkosten.
Kurzes FAQ
Gibt der Pfarrer selbst sein Honorar an die Gemeinde?
Der Pfarrer erhält sein Gehalt über die Kirche; direkte Zahlungen an ihn sind unüblich. Fragen Sie das Pfarramt, wenn Unklarheiten bestehen.
Muss ich dem Pfarrer ein Trinkgeld geben?
Trinkgelder sind nicht erforderlich. Manche Angehörige laden im Anschluss zu Kaffee ein oder geben eine kleine Dankespende an die Gemeinde.
Wie erfahre ich die genauen Kosten?
Am zuverlässigsten ist eine Anfrage beim zuständigen Pfarramt oder der Gemeindeverwaltung. Auch Bestatter liefern oft konkrete Zahlen für Ihre Region.
Weiterführende Links und Kontakt
- EKD: Fragen zur Trauerfeier und Bestattung — ekd.de
- Allianz: Bestattungskosten — allianz.de
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen ein kurzes Musterfrageblatt an das Pfarramt erstellen, das Sie per E‑Mail schicken können, oder eine Checkliste für das Gespräch mit dem Bestatter. Sagen Sie kurz Bescheid, welche Option Sie bevorzugen.